Start Öffentliche Beteiligung zum Umweltbericht (abgeschlossen)

Ihre Meinung zählt!

Entsprechend der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 27. Juni 2001 (SUP-Richtlinie) ist auch für das „Operationelle Programm Interreg VI-A „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ eine strategische Umweltprüfung vorgeschrieben.

Ziel der Strategischen Umweltprüfung ist es, das Programm auf seine erheblichen Umweltauswirkungen hin zu bewerten und durch die Berücksichtigung der Belange der Umwelt die Qualität des Programms zu verbessern.

Umweltbericht                                  Aktueller Programmentwurf für die neue Förderperiode Interreg VI

                   

Auskünfte erteilt die Verwaltungsbehörde Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein.

Es besteht Gelegenheit, zu den veröffentlichten Dokumenten bis spätestens zum 13.01.2021 schriftlich Stellung zu nehmen. (Postanschrift: Regierungspräsidium Tübingen, Stabsstelle Grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen; E-Mail: Interreg@rpt.bwl.de).

Mit Ablauf der genannten Frist sind alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.