Neue Förderperiode für Interreg-Kleinprojekte ab Herbst

Ab Oktober 2022 sind Förderanträge für Interreg-Kleinprojekte wieder möglich. Innovative Projektideen für den Kleinprojektefonds können bereits jetzt eingereicht werden.

Für die Interreg-Kleinprojekte (bis 25.000 Euro Förderung) startet die neue Förderperiode Interreg VI im Herbst 2022. Dennoch können dafür bereits jetzt Projektideen eingereicht werden. Antragsformulare und weitere Informationen stehen auf der Homepage Interreg-Kleinprojekte (bodenseekonferenz.org) zur Verfügung.

 

Der IBK-Kleinprojektefonds, die zweite Förderungsschiene der IBK, unterstützt kleine Begegnungsprojekte mit bis zu 2.500 Euro aus Mitteln der IBK-Mitgliedsländer, z.B. für gemeinsame Workshops, interkulturelle Begegnungen oder Exkursionen zu grenzübergriefenden Themen.

Kultur-, Sport- und Tourismusvereine, NGOs, Gemeinden, Institutionen und Verbände, die gemeinsam mit einer Partnerorganisation aus dem Nachbarland ein Vorhaben planen, können wieder Fördermittel für Begegnungsprojekte bei der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) beantragen. Gefördert werden grenzübergreifende Projekte aus den Bereichen Kultur und Bildung, Sport, Umwelt und Soziales sowie Tourismus und Standortförderung.

Für eine Förderung der Begegnungsprojekte ist entscheidend, dass Projektpartner aus mindestens zwei Ländern und Kantonen des IBK-Gebietes zusammenarbeiten. Dazu zählen in der Schweiz die Kantone St.Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Zürich, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, in Österreich das Land Vorarlberg, in Deutschland die Landkreise Konstanz, Sigmaringen, Ravensburg, Bodenseekreis, Lindau, Oberallgäu und die kreisfreie Stadt Kempten sowie das Fürstentum Liechtenstein. Die nächste Einreichfrist ist am 10. Juni 2022.

 

Beratung und Unterstützung bei Begegnungs- oder Interreg-Kleinprojekten erteilt Lydia Tollkühn, Tel. +49 (0) 7531 / 92183-14, tollkuehn@bodenseekonferenz.org von der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz.