IBK-Kleinprojektefonds - Nächste Einreichungsfrist für Begegnungsprojekte
Nächste Einreichungsfrist für Begegnungsprojekte am 10. Juni 2022
- https://www.interreg.org/ueber-interreg/termine/ibk-kleinprojektefonds-naechste-einreichungsfrist-fuer-begegnungsprojekte
- IBK-Kleinprojektefonds - Nächste Einreichungsfrist für Begegnungsprojekte
- 2022-05-25T00:00:00+02:00
- 2022-06-10T23:59:59+02:00
- Nächste Einreichungsfrist für Begegnungsprojekte am 10. Juni 2022
25.05.2022 bis 10.06.2022 (Europe/Berlin / UTC200)
Kultur-, Sport- und Tourismusvereine, NGOs, Gemeinden, Institutionen und Verbände, die gemeinsam mit einer Partnerorganisation aus dem Nachbarland ein Vorhaben planen, können wieder Fördermittel für Begegnungsprojekte bei der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) beantragen. Gefördert werden grenzüberschreitende Projekte aus den Bereichen Kultur und Bildung, Sport, Umwelt und Soziales sowie Tourismus und Standortförderung.
Der IBK-Kleinprojektefonds unterstützt kleine Begegnungsprojekte mit bis zu 2.500 Euro aus Mitteln der IBK-Mitgliedsländer, z.B. für gemeinsame Workshops, interkulturelle Begegnungen oder Exkursionen zu grenzübergreifenden Themen.
Für eine Förderung der Begegnungsprojekte ist entscheidend, dass Projektpartner aus mindestens zwei Ländern und Kantonen des IBK-Gebietes zusammenarbeiten. Dazu zählen in der Schweiz die Kantone St.Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Zürich, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, in Österreich das Land Vorarlberg, in Deutschland die Landkreise Konstanz, Sigmaringen, Ravensburg, Bodenseekreis, Lindau, Oberallgäu und die kreisfreie Stadt Kempten sowie das Fürstentum Liechtenstein.
Beratung und Unterstützung bei Begegnungs- oder Interreg-Kleinprojekten erteilt Lydia Tollkühn, Tel. +49 (0) 7531 / 92183-14, tollkuehn@bodenseekonferenz.org von der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz.
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