Begleitausschuss
Der Begleitausschuss ist ein Ausschuss zur Begleitung der Durchführung des Interreg ABH Programms. Er bildet das oberste Entscheidungsgremium des Programms. Im Begleitausschuss sind die Partner aus allen teilnehmenden Mitgliedstaaten und Drittstaaten vertreten. Er setzt sich aus 47 stimmberechtigten und 12 beratenden Mitgliedern zusammen.
Geschäftsordnung des Begleitausschusses
Beschlüsse
1. Umlaufverfahren 17.11.2022
Im Rahmen der ersten Sitzung des Lenkungsausschusses am 28.09.2022 wurden durch den Lenkungsausschuss zwei Kleinprojektefonds (KPF der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) und KPF der Internationalen Bodenseehochschule (IBH)) als sogenannte Leuchtturmprojekte zur Antragstellung zugelassen. Im Rahmen der anschließenden Antragsberatung hat sich herausgestellt, dass es erforderlich ist, die vom Begleitausschuss am 28.09.2022 genehmigten EU-Förderregeln dahingehend anzupassen, dass diese für die Kleinprojekte innerhalb Kleinprojektefonds keine Anwendung finden. Vor diesem Hintergrund hat der Lenkungsausschuss heute per Umlaufverfahren folgenden Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Begleitausschuss genehmigt die als Anlage beigefügten EU-Förderregeln Interreg VI Version 2.
2. Umlaufverfahren 21.12.2023
1) Anpassung der standartisierten Einheitskosten für EU-Personalkosten:
Die durch den Begleitausschuss beschlossenen und im Interreg ABH Programm zur Anwendung kommenden standartisierten Einheitskosten für EU-Personalkosten
sind aktuell gültig für Projektanträge mit einer Einreichfrist bis zum 31.12.2024.
In Übereinstimmung mit den Anforderungen der EU-KOM haben allfällige Anpassungen der Stunden- und Monatssätze zwingend auf Grundlage des sogenannten
"labour cost index" zu erfolgen. Dem folgend hat die Verwaltungsbehörde einen Vorschlag mit angepassten Einheitssätzen ausgearbeitet, welche ab dem 01.01.2024 bei
neueingereichten Projektskizzen zur Anwendung kommen sollen.
2) Anpassung der EU-Förderregeln:
In Übereinstimmung mit den dem Interreg ABH Programm zugrundeliegenden EU-Verordnungen und im Hinblick auf die beginnende Praxis von Projektabrechnungen
sieht die Verwaltungsbehörde die Notwendigkeit, die aktuellen EU-Förderregeln im Rahmen der geltenden Verordnungen punktuell anzupassen, um einen
ordnungsgemäßen Mittelabfluss sicherzustellen.
Beschluss:
Der Begleitausschuss genehmigt die als Anlage 1 beigefügten EU-Förderregeln Interreg VI Version 2.2.
Der Begleitausschuss genehmigt die als Anlage 2 beigefügten Einheitssätze für die EU-Personalkosten Version 1.1.
3. Beschluss bei der Sitzung vom 12.06.2024
Anpassung der EU-Förderregeln:
- Die Monatssätze wurden im Rahmen der Geltendmachung von Personalkosten gestrichen. Zukünftig gilt deshalb, dass im Rahmen der Personalkosten nur noch
die Stundensätze geltend gemacht werden können.
- Die Leistungsgruppe 2+ wurde bei den Stundensätzen eingeführt. Die Leistungsgruppe 2+ kann nur ausgewählt werden,
sofern die Voraussetzungen der Leistungsgruppe 1 bei der Projektleitung (noch) nicht vorliegen.
Beschluss:
Der Begleitausschuss genehmigt die EU-Förderregeln Interreg VI Version 2.3.