Finanzdatenmeldung
Gem. Artikel 32 ETZ-VO (Artikel 42 DVO) übermittelt die Verwaltungsbehörde regelmäßig der Kommission elektronisch kumulative Daten insbesondere die Anzahl der ausgewählten Vorhaben, ihre förderfähigen Gesamtkosten sowie die Werte der Output- und Ergebnisindikatoren. Die übermittelten Daten werden auf der programmeigenen Website (hier) veröffentlicht.
Datenübermittlung gem. Art. 32 ETZ-VO (Art. 42 DVO)
Datenübermittlung 31.12.2022
Datenübermittlung 31.03.2023
Datenübermittlung 30.06.2023
Datenübermittlung 30.09.2023
Datenübermittlung 31.12.2023
Datenübermittlung 31.03.2024
Datenübermittlung 30.06.2024
Datenübermittlung 30.09.2024
Datenübermittlung 31.12.2024