Konstituierende Sitzung des Interreg-Begleitausschusses am 28. September 2022 auf der Insel Mainau

Regierungspräsident Klaus Tappeser: „Hier wird Europa ganz unmittelbar erlebbar.“

Konstitiuerende Sitzung des Interreg-Begleitausschusses

 

Eine neue Runde der grenzübergreifenden Zusammenarbeit rund um den Bodensee und entlang des Alpen- und Hochrheins hat Tübingens Regierungspräsident Klaus Tappeser am 28.09.2022 auf der Insel Mainau eingeläutet. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des international besetzten Begleitausschusses für das neue Interreg VI-Programm „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ gab der Regierungspräsident den Startschuss für die nunmehr sechste Interreg-Förderperiode, die bis ins Jahr 2029 reicht.

Das EU-Förderprogramm zwischen Deutschland, Österreich, der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein steht unter dem Motto „Wir fördern Europa“. Regierungspräsident Tappeser zeigte sich in seiner Begrüßungsansprache sehr erfreut darüber, dass er für das Interreg-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein nach fünf erfolgreichen Förderperioden nun den Startschuss für die nunmehr sechste Förderperiode geben durfte.

Sogar Herr Olivier Baudelet von der Europäischen Kommission machte sich anlässlich der Konstituierung des Interreg VI Programms auf den weiten Weg von Brüssel auf die Insel Mainau, um den Start der Förderperiode feierlich einzuläuten. Dabei beglückwünschte er das Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein Programm ganz ausdrücklich.

Durch grenzübergreifende Projekte soll das Zusammenwachsen Europas gefördert und grenzbedingte Nachteile überwunden werden. „Interreg Alpenrhein Bodensee Hochrhein ist ein großartiges Programm, mit dem wir einen echten grenzüberschreitenden Mehrwert schaffen, den die einzelnen Mitgliedstaaten gerade nicht jeweils für sich leisten können“, betonte Regierungspräsident Tappeser.

Das neue Interreg-Programm stellt vier Förderprioritäten in den Mittelpunkt: Den ersten Schwerpunkt bilden die Bereiche „Digitalisierung und Innovation“, als Zweites folgen die Bereiche „Umwelt-, Natur- und Klimaschutz“, als Drittes die Bereiche „Gesundheit, Bildung, Kultur und Tourismus“ sowie als vierter Schwerpunkt die Bereiche „Zusammenarbeit und bürgerschaftliches Engagement“. In diesem Rahmen können, neue Impulse gesetzt und grenzübergreifende Projekte unter anderem in den Bereichen Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur, Bildung, Forschung, Arbeitsmarkt und Beschäftigung, Standortattraktivität, Raumplanung, Umwelt- und Naturschutz, Kultur sowie Gesundheit und Soziales auf EU-Seite mit bis zu 70 Prozent und auf Schweizer Seite bis zu 50 Prozent ihrer Kosten gefördert werden.

Allein für den Baden-Württemberg, Bayern und Vorarlberg betreffenden Gebietsteil stellt die EU-Kommission aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bis 2029 rund 47,5 Millionen und damit fast 9 Millionen Euro mehr als bisher zur Verfügung. Zusammen mit den Förder­mitteln der am Programm beteiligten Schweizer Kantone sowie des Schweizer Bundes in Höhe von mehr als 12 Millionen Euro ergeben sich Gesamtfördermittel in Höhe von rund 60 Millionen Euro. Rechnet man noch die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein sowie die Eigenbeteiligung der öffentlichen und privaten Projektträger hinzu, stehen für die grenzübergreifende Zusammen­arbeit am Bodensee in den nächsten Jahren rund 103 Millionen Euro zur Verfügung.

Regierungsvizepräsidentin Sabine Beck (Regierung von Schwaben) gab als Vertreterin des Freistaats Bayern ihrer Freude über das neue Förderprogramm Ausdruck: „Mit dem neuen Interreg-ABH-Programm können wieder Projekte in vielen verschiedenen Bereichen unterstützt werden. Die Themenvielfalt möglicher Projekte reicht dabei von Digitalisierung über Klimaschutz und Gesundheit bis hin zu bürgerschaftlichem Engagement und spiegelt damit die vielfältigen Handlungsbedarfe der Programmregion wider. Die grenzüberschreitenden Projekte bilden zusammen mit engagierten Projektträgern eine wesentliche Basis für eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit im Programmraum, für dessen weiteres Zusammenwachsen und die weitere gemeinsame Entwicklung.

Als Vertreterin des Freistaates Bayern kann ich daher nur alle Projektinteressenten, insbesondere natürlich aus dem bayerischen Allgäu, dazu einladen, das neue Interreg-ABH-Programm und seine Möglichkeiten zu nutzen.“

Der Staatssekretär des Kantons St.Gallens Dr. Benedikt van Spyk sieht als Repräsentant der beteiligten Kantone in der Zusammenarbeit mit den Grenzregionen große Chancen: „Für die beteiligten Kantone ist Interreg ein wichtiges Instrument, um konkrete Projekte umzusetzen, Kooperationen zu stärken und gemeinsame Potenziale zu erschließen. Kurzum, durch Interreg werden Brücken gebaut und die Zusammenarbeit gestärkt."

Auch der Vertreter des Schweizer Bundes, Herr Béla Filep vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, strich den hohen Stellenwert des Interreg VI-Programms für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit rund um den Bodensee heraus: "Das Engagement der Grenzregionen ist wesentlich für die guten Beziehungen zwischen der Schweiz und ihren Nachbarstaaten, die wichtige Wirtschaftspartner sind. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen von Interreg leistet dabei einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verflechtung. Zudem trägt Interreg – auf Schweizer Seite über die Neue Regionalpolitik – zur regionalwirtschaftlichen Entwicklung der Grenzregionen bei."

Herr Regierungssekretär Horst Schädler der Regierungskanzlei Fürstentum Liechtenstein, der leider nicht persönlich an der Sitzung teilnehmen konnte, fand ebenfalls nur lobende Worte für das neue Förderprogramm von Interreg VI: „Gute Nachbarschaft kann nicht vererbt werden, sie muss immer aufs Neue gepflegt und gelebt werden. Dabei hilft uns das Programm Interreg VI. Die grenzüberschreitenden Projekte fördern das Zusammenwachsen Europas und helfen uns, grenzbedingte Nachteile zu überwinden. Das ist der richtige Weg.“

Landesamtsdirektor Mag. Philipp Abbrederis vom Land Vorarlberg betonte, dass für die Internationale Bodenseekonferenz (IBK) und die Anrainerstaaten und -regionen im gesamten Bodenseeraum die EU-Fördermittel aus dem Interreg VI- Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein überaus wichtig seien: „Diese ermöglichen die Unterstützung und Umsetzung grenzübergreifender Projekte. Es gilt die Bodenseeregion als attraktive Region mit hoher Lebensqualität als starken Standort für Wirtschaft, Arbeiten, Wissenschaft und Innovation, aber auch als einmaligen Natur- und Landschaftsraum mit vielfältiger Raumstruktur und zukunftsfähigen Verkehrsanbindungen zu erhalten und weiter zu entwickeln."

Angesichts der bereits zahlreich eingereichten Projektideen und des damit verbundenen großen Interesses an einer grenzüberschreitenden Kooperation, blickt der Tübinger Regierungspräsident optimistisch in die Zukunft des neuen Interreg Programms. Ausdrücklich lud er Projektinteressierte ein, sich mit Projektideen in die grenzübergreifende Zusammenarbeit einzubringen.

Weitere Informationen zum neuen Programm finden Sie hier

 

Hintergrundinformation:

Zum Interreg-Fördergebiet gehören bislang auf deutscher Seite der Bodenseekreis, die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen, die Landkreise Konstanz, Lindau, Lörrach, Oberallgäu, Ostallgäu, Unterallgäu und Ravensburg, der Schwarzwald-Baar-Kreis sowie die Landkreise Sigmaringen, Tuttlingen und Waldshut.

Österreich ist durch das Land Vorarlberg beteiligt. Zum Programmgebiet gehören ferner das Fürstentum Liechtenstein und in der Schweiz die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zürich.

Förderanträge können sowohl von privaten und juristischen Personen, sonstigen Institutionen als auch von öffentlichen Trägern gestellt werden, soweit sich an dem Projekt Partner aus mindestens zwei verschiedenen Ländern beteiligen und wenigstens ein Projektpartner seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat hat.

Ansprechpartner für das Interreg VI-Programm ist in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Tübingen, Christian Tetzel, Konrad-Adenauer-Str. 20, D-72072 Tübingen, E-Mail: christian.tetzel@rpt.bwl.de, Telefon 07071/757-177587.