IBK-Kompetenzzentrum (ABH025)

Die Internationale Bodensee-Konferenz (IBK) ist ein kooperativer Zusammenschluss der an den Bodensee angrenzenden und mit ihm verbundenen Länder und Kantone Baden-Württemberg, Schaffhausen, Zürich, Thurgau, St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Fürstentum Liechtenstein, Vorarlberg und Bayern. Die IBK verfolgt gemäß dem IBK-Leitbild für den Bodenseeraum das Ziel, die Bodenseeregion als attraktiven Lebens-, Natur-, Kultur- und Wirtschaftsraum zu erhalten und zu fördern und die regionale Zusammengehörigkeit zu stärken. Im Projekt soll ein nachhaltiger Beitrag zur Überwindung der Grenzen in der Region geleistet werden, nicht nur durch politische Arbeit und gemeinsamen Projekte innerhalb der IBK, sondern auch durch die Bildung problemorientierter Plattformen, die Beratung umsetzungsbereiter Akteure, die Durchführung gemeinsamer Vorhaben und die Generierung und Bereitstellung von Wissen. Zentrale Drehscheibe dafür ist die IBK-Geschäftsstelle mit Sitz in Konstanz.

Damit die Grenzregion an Bodensee und Rhein ihre Potenziale dauerhaft in Wert setzen kann, braucht sie leistungsfähige Governance-Strukturen, Plattformen zur grenzüberschreitenden Abstimmung territorialer Strategien und Koordinations- und Unterstützungsstrukturen für die Umsetzung gemeinsamer Maßnahmen. Dazu trägt die IBK sowohl durch die interne Kooperation als auch durch zahlreiche Verflechtungen mit externen Akteuren bei und bietet dafür zahlreiche Services an.

Die interne Zusammenarbeit erfolgt auf mehreren Ebenen:

  1. IBK-Regierungschefkonferenz (Beratung über gemeinsame politische Anliegen und Ziele in der Region, strategische Schwerpunkte, Kooperation mit den Regierungen der Staaten und Institutionen der europäischen Zusammenarbeit),
  2. Ständiger Ausschuss (operatives Organ mit obersten Funktionsträgerinnen und -träger der Verwaltungen: laufende Geschäfte, Koordination, Controlling),
  3. sieben Fachkommissionen (Bildung, Wissenschaft und Forschung; Kultur; Umwelt; Verkehr; Wirtschaft; Gesundheit und Soziales sowie Öffentlichkeitsarbeit, jeweils mit eigenen Leistungsvereinbarungen und Projekten). Assoziiert ist zudem die Raumordnungskommission Bodensee.

Aktuelle Fragestellungen bearbeiten weitere Projekt- und Arbeitsgruppen. Der IBK-Vorsitz wechselt jährlich in ein anderes Mitgliedsland oder -kanton. Der Vorsitz führt die laufenden Geschäfte für die Regierungschefkonferenz und den Ständigen Ausschuss und wird darin von der IBK-Geschäftsstelle unterstützt.

Am 15. Dezember 2017 haben die Regierungschefs der IBK-Mitgliedsländer in Vaduz das "Leitbild der IBK für die Bodenseeregion" mit Zielhorizont 2030 unterzeichnet sowie eine Strategie 2018-2022 mit Schwerpunkten für die gemeinsame Arbeit der kommenden fünf Jahre beschlossen. Darüber hinaus ist seit 2020 die enge Kooperation bei der Pandemie ein Arbeitsschwerpunkt. Die Zusammenarbeit mit wichtigen Akteuren in der
Bodenseeregion (Parlamentarierkonferenz, Städtebund, Bodenseerat) wurde mittels Partnerschaftsvereinbarungen vertieft.

Seit Sommer 2020 hat die IBK-Geschäftsstelle neue, repräsentative Räume in Konstanz bezogen und bietet den Fachkommissionen somit die Möglichkeit im Hause zu tagen. Die Geschäftsstelle ist zudem Informations- und Beratungspunkt für die Öffentlichkeit, u.a. für das Förderprogramm IBK-Kleinprojektefonds, das gezielt die grenzüberschreitende Kooperation von Akteuren der Zivilgesellschaft fördert.

 

  Projekttitel

Kompetenzzentrum zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der internationalen Bodenseeregion

Website www.bodenseekonferenz.org
Projektzeitraum 01.01.2015 - 31.03.2021

Kofinanzierungssatz

 

EU: 60,00%

CH: 50,00%

Beteiligte Länder

DE, CH, AT, FL
   
   

 

Leadpartner

Internationale Bodensee Konferenz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Deutschland

Projektpartner

  • Freistaat Bayern, Staatskanzlei (D)
  • Land Vorarlberg, Amt der Vorarlberger Landesregierung (AT)
  • Kanton Appenzell Ausserrhoden, Kantonskanzlei (CH)
  • Kanton Appenzell Innerrhoden, Ratskanzlei (CH)
  • Kanton St. Gallen, Staatskanzlei (CH)
  • Kanton Schaffhausen, Staatskanzlei (CH)
  • Kanton Thurgau, Staatskanzlei (CH)
  • Kanton Zürich, Staatskanzlei (CH)
  • Fürstentum Liechtenstein, Regierungskanzlei (FL)



 

 

 

 

 

 

Kosten

Förderung

EU: € 966.992,00
€ 580.195,20
Schweiz: € 905.826,00 € 452.913,00
Fürstentum Liechtenstein: € 68.932,00 € 0,00
Gesamt: € 1.941.750,00 € 1.033.108,20