Über Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein
Interreg fördert grenzüberschreitende Zusammenarbeit an den Binnen- und Außengrenzen der Europäischen Union. Im Programmgebiet Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein besteht die Besonderheit, dass mit der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein auch Nicht-EU-Staaten am Programm beteiligt sind und Fördergelder einbringen.
Inhalt
Zum Förderprogramm
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Die Fördergelder werden vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), einem der Strukturfonds der EU, zur Verfügung gestellt. Aus ihm wird das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (ETZ) finanziert. Er hat zur Aufgabe, Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Regionen zu beseitigen und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu stärken.
Die Förderperiode 2014-2020 steht ganz im Zeichen der Strategie Europa 2020, die von der EU im Jahr 2010 verabschiedet wurde. Die Strategie soll die EU zu einer intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wirtschaft führen, die durch ein hohes Beschäftigungs- und Produktivitätsniveau sowie einen ausgeprägten sozialen und territorialen Zusammenhalt gekennzeichnet ist. Diesem Ziel sind auch die Aktivitäten untergeordnet, die durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert werden. Zur Erreichung dieser Ziele stellt die Europäische Kommission für das österreichische und deutsche Programmgebiet über 39,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Mittel aus der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein
Die europäischen Fördermittel werden ergänzt durch staatliche Mittel aus der Schweiz in Höhe von rund 12 Mio. Euro, sodass insgesamt über 51 Mio. EUR Fördermittel zur Verfügung stehen. Das Fürstentum Liechtenstein beteiligt sich ad-hoc an konkreten Projekten. Ergänzt durch nationale öffentliche und privatwirtschaftliche Mitteln in Höhe von rund 28 Mio. Euro ergibt sich ein Gesamtvolumen aller beteiligter Partner von über 80 Mio. Euro.
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Thematische Schwerpunkte
Um die Wirksamkeit solcher Maßnahmen zu erhöhen sind die regionalen Förderprogramme gehalten, eine streng begrenzte Anzahl von geeigneten thematischen Zielen auszuwählen und ihre Fördermittel auf einige wenige Prioritäten zu beschränken. Die thematischen Ziele sowie die dazugehörigen Investitionsprioritäten wurden von der Programmierungsgruppe zu den folgenden inhaltlichen Prioritätsachsen zusammengefasst, die dem Programm sein markantes Profil geben:
Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung
Verwaltungszusammenarbeit & bürgerschaftliches Engagement
Mit den gewählten thematischen Zielen und Investitionsprioritäten leistet das Programm wirkungsvolle Beiträge zur EU-Strategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und deren Kernziele. Maßnahmen zur Förderung der Bildung, Forschung und Entwicklung sowie der regionalen Wettbewerbsfähigkeit werden ebenso gefördert wie Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Energieeffizienz. Diese Konzentration steht auch im Einklang mit den nationalen Strategien der beteiligten Länder im Programmgebiet der EU. Zudem berücksichtigt sie auch Anliegen der Neuen Regionalpolitik der Schweiz und des Regierungsprogramms 2013-2017 des Fürstentums Liechtenstein.
Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung und Bildung
SZ 1: Erweiterung der grenzüberschreitenden Forschungskapazitäten im Programmgebiet
In der Programmregion bestehen zahlreiche universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Um die bereits hohe Leistungsfähigkeit der Region auch in Zukunft zu sichern und weiterzuentwickeln, sind die Potenziale grenzüberschreitender Zusammenarbeit und Vernetzung im Forschungsbereich weiter zu fördern und im Sinne eines gemeinsamen Forschungs- und Innovationsraums weiterzuentwickeln.
Mit diesem Ziel soll die Kooperation zwischen den bereits vorhandenen wissenschaftlichen Einrichtungen und ihren fachlichen Schwerpunkten weiter forciert und unterstützt werden. Durch Zusammenführen der bestehenden Wissenschaftsnetzwerke im Programmgebiet mit Hochschulen, außeruniversitären und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen sollen die Forschungskapazitäten und das Innovationspotenzial im Programmgebiet erweitert, der Wissensaustausch intensiviert und Synergien genutzt werden.
SZ 2: Steigerung der Forschungs- und Innovationsfähigkeit im Programmgebiet
Da die grenzüberschreitende Vernetzung von KMUs mit Forschungseinrichtungen im Programmraum vergleichsweise gering ausfällt, bestehen hier unter Einbindung der regionalen Wachstums- und Innovationsstrategien große Potenziale zur Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung.
Die Förderung grenzüberschreitender Kooperationen zwischen Unternehmen und Forschungs- und Entwicklungs (F&E) Einrichtungen sowie zwischen Unternehmen stärkt unmittelbar die innovative Basis der gesamten Region und trägt zur Wettbewerbsfähigkeit des Programmgebiets im globalen Standortwettbewerb bei. Insofern dienen grenzüberschreitende Kooperationen, die Vernetzung der Betriebe und F&E-Einrichtungen der Standortsicherung einerseits, andererseits tragen sie auch dazu bei, dass die Region als eigenständiger leistungsfähiger Wirtschaftsraum wahrgenommen wird und sich ihr Image dementsprechend verbessert.
SZ 3: Verbesserung des Fachkräfteangebotes im Programmgebiet
In allen Teilräumen des Programmgebiets herrscht ein substanzieller Arbeits- und Fachkräftemangel und gleichzeitig aber auch eine Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte in die umliegenden Metropolregionen, was die Unternehmen gegenwärtig vor massive Probleme stellt. Die Fachkräftesicherung und -anwerbung sowie die bessere Ausschöpfung des Arbeits- und Fachkräftepotenzials in der Programmregion soll diesem Mangel entgegenwirken. Eine gemeinsame grenzüberschreitende Perspektive kann hier einen sichtbaren Mehrwert bringen, der vom Austausch bis hin zu gemeinsamen Initiativen und Projekten reicht.
Umwelt, Energie und Verkehr
SZ4: Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien
In der öffentlichen Infrastruktur und im Wohnungssektor, einschließlich des vorhandenen Gebäudebestands, bestehen trotz zahlreicher, auf nationaler Ebene bereits existierender Maßnahmen im Energiebereich, noch ganz erhebliche Potenziale, den Energieverbrauch zu senken und erneuerbare Energiequellen zu nutzen. Gerade der öffentliche Sektor kann hier durch die grenzüberschreitende Perspektive nationale Maßnahmen sinnvoll ergänzen sowie Synergien nutzen und dadurch auch eine Vorbildfunktion übernehmen.
Im Vordergrund dieser Investitionspriorität steht die Entwicklung grenzüberschreitender Strategien und von Pilotprojekten, um einen Wissens- und Erfahrungsaustausch zu generieren. Da dieser Bereich besonders von innovativen Entwicklungen geprägt ist, ist ein grenzüberschreitender Austausch zur
Erhöhung der Wissensbasis in der Region besonders sinnvoll.
SZ 5: Steigerung der Attraktivität des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes
Das Programmgebiet ist reich an natürlichen und kulturellen Ressourcen. Auf Grund seiner überragenden Bedeutung ist das Natur- und Kulturerbe primär um seiner selbst willen nachhaltig zu erhalten und zu stärken. Es ist aber auch untrennbar mit der Lebensqualität der Bevölkerung verknüpft und Teil der ökonomischen Lebensgrundlage. Das Natur- und Kulturerbe stellt daher mit seiner identitätsstiftenden Wirkung einen wichtigen weichen Standortfaktor und eine wesentliche Dimension der hohen Lebensqualität in der Region dar. Die zahlreichen UNESCO-Welterbestätten in der Region sind ein Alleinstellungsmerkmal für den Tourismus. Die ökologisch und ökonomisch nachhaltige Förderung und Inwertsetzung des vorhandenen Natur- und Kulturerbes leisten einen wichtigen Beitrag für die wirtschaftliche Entwicklung sowie für die regionale Identität im Programmgebiet.
SZ 6: Erhalt und Verbesserung der Biodiversität
Der Druck auf die Naturräume und den Trinkwasserspeicher Bodensee nimmt aufgrund von Siedlungswachstum, Freizeitnutzung und Verkehr im gesamten Programmgebiet stark zu. Dies führt zur Veränderung der Biodiversität bzw. zum Verlust von Lebensräumen von Fauna und Flora. Auch wird der Lebensraum Bodensee zunehmend von gebietsfremden Tierarten (sog. Neozoen) besiedelt. Die geförderten Maßnahmen sollen daher zum Schutz der biologischen Vielfalt und insbesondere der Artenvielfalt ebenso beitragen wie zur Vernetzung von Lebensräumen, die für viele Tierarten von zentraler Bedeutung sind. Ferner ist für Rhein und Bodensee und besonders im Voralpengebiet das Thema Schutz vor Naturgefahren (Hochwasser, Erdrutsche, Lawinen etc.), auch bedingt durch den Klimawandel, von großer Bedeutung.
SZ 7: Verringerung der (klimaschädlichen) Luftverschmutzung
Die Verkehrsbelastungen durch den starken Individualverkehr, teilräumlich auch durch den touristischen Verkehr verursacht, aber auch durch den Pendler- und Güterverkehr, sind in der Region zu hoch. Der Reduzierung der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und damit verbunden auch der Lärmminderung gilt daher besondere Aufmerksamkeit. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt insgesamt ist es von besonderer Bedeutung, den Ausstoß von Schadstoffen an der Quelle zu bekämpfen und effiziente Maßnahmen zur Emissionsminderung zu ermitteln und auf lokaler, nationaler und grenzüberschreitender Ebene anzuwenden. Das von der Luftverschmutzung ausgehende Risiko realisiert sich nicht nur in städtischen Gebieten, sondern bedroht auch die Vegetation und natürliche Ökosysteme in ländlichen Gebieten.
Verwaltungszusammenarbeit und bürgerschaftliches Engagement
SZ 8: Verbesserung der institutionellen Zusammenarbeit im Programmgebiet
Im gesamten Programmgebiet gibt es zahlreiche Institutionen, die in verschiedenen Bereichen bereits gut grenzüberschreitend zusammenarbeiten. In gewissen Bereichen entstehen jedoch auch grenzüberschreitende Konflikte im Zusammenhang mit überregional bedeutsamen Infrastruktureinrichtungen. Zudem bestehen grenzbedingte Abstimmungsdefizite, z.B. in der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung. Zu betonen ist, dass die Verwaltungszusammenarbeit grundsätzlich keinen zusätzlichen Aufbau der Verwaltungsstrukturen meint. Ziel ist vielmehr insbesondere ein verstärkter Informations- und Erfahrungsaustausch sowie eine effektive und effiziente Abstimmung und Koordination des Verwaltungshandelns der beteiligten Länder und Kantone auf verschiedenen Ebenen und zwischen verschiedenen Bereichen, um die künftigen Herausforderungen (wie etwa Zukunft des ländlichen Raums oder Umgang mit dem demografischen Wandel) gemeinsam zu bewältigen.
SZ 9: Steigerung des grenzüberschreitenden bürgerschaftlichen Engagements
Neben der Verbesserung der institutionellen Zusammenarbeit ist ein weiteres Ziel innerhalb dieser Investitionspriorität die Steigerung des grenzüberschreitenden bürgerschaftlichen Engagements. Das bürgerschaftliche Engagement in der Region über die Grenzen hinweg ist ein wichtiges Ziel, um die Lebensqualität in der Region zu verbessern. Die Förderung der grenzüberschreitenden gesellschaftlichen Integration ist eines der grundsätzlichen Ziele der Europäischen Union und kann auch zur Lösung von Nachbarschaftskonflikten beitragen. Potentiale für Nachbarschaftskonflikte bestehen in der Region hauptsächlich auf Grund des zunehmenden Siedlungsdrucks und des Fachkräftemangels am Arbeitsmarkt in einer durch den demografischen Wandel geprägten Gesellschaft. Umso wichtiger ist es, durch grenzüberschreitendes bürgerschaftliches Engagement ein Verständnis für eine gemeinsame Region in allen Bevölkerungsschichten zu fördern.
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Programmgebiet
Wo werden grenzüberschreitende Projekte gefördert?
Das Programmgebiet Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein ist eine Grenzregion, die mit Deutschland, Österreich, der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein vier souveräne Nationalstaaten umfasst. Österreich und Deutschland sind Mitglieder der Europäischen Union (EU), das Fürstentum Liechtenstein ist Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Das Programmgebiet Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein bildet damit in grossen Teilen eine Aussengrenze des Europäischen Wirtschaftsraumes.
Die nationalstaatlichen Grenzen werden überwiegend durch natürliche Grenzen gebildet: Im Osten des Gebietes durch den Gebirgszuges Rätikons, im Rheintal und am Hochrhein durch den Rhein und natürlich durch den Bodensee. Die Grenzziehung am Bodensee weist dabei eine Besonderheit auf, da sie bislang in großen Teilen des Sees nicht festgelegt wurde. Lediglich am Untersee und im Konstanzer Trichter existiert eine staatsvertraglich geregelte Grenzziehung zwischen Deutschland und der Schweiz. Dennoch verstehen die Anrainerländer den Bodensee als eine Art internationales Gewässer, dessen „Verwaltung“ von ihnen in Gemeinschaftsaufgabe erledigt wird. Eine derartige gemeinschaftliche Nutzung eines Binnengewässers ist in Europa einzigartig.
Weitere Besonderheiten sind die Exklaven Büsingen (zu Deutschland gehörend, es gilt jedoch überwiegend Schweizer Zoll- und Wirtschaftsrecht) und Kleinwalsertal (zu Österreich gehörend, Zollausschlussgebiet und deutsches Wirtschaftsgebiet). Als große Schwächen und als Entwicklungshindernisse für das Programmgebiet werden allgemein die periphere Lage in den jeweiligen Nationalstaaten - die sich insbesondere in Deutschland durch die Wiedervereinigung nochmals verstärkt hat - und die trennenden Staatsgrenzen empfunden.
Die trennende Funktion der Staatsgrenzen wird durch den Bodensee und den Rhein, durch die weitgehend die Grenzen verlaufen, noch verstärkt. Zu Jahresbeginn 2011 lebten im Programmgebiet Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein (noch ohne die neu hinzukommenden Landkreise Lörrach und Ostallgäu sowie der kreisfreien Stadt Kaufbeuren) rund 5,4 Millionen Menschen. Die mittlere Bevölkerungsdichte beträgt etwa 192 Einwohner pro km². Damit liegt das Programmgebiet knapp über der mittleren Bevölkerungsdichte der Schweiz (191) und deutlich über dem EU-Mittel (117), andererseits jedoch unter der mittleren Bevölkerungsdichte Deutschlands (229) (Eurostat 11/2012).
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Wege zur Förderung
Um eine Projektförderung können sich sowohl private natürliche oder juristische Personen als auch öffentliche Träger sowie sonstige Einrichtungen aus dem Programmgebiet bewerben. Fördergelder gibt es sowohl auf EU-Seite (EFRE) für EU-Projektpartner als auch auf Schweizer Seite (CH-Fördermittel) für Schweizer Projektpartner. Die Projektpartner haben sich auf einen Projektkoordinator aus ihren Reihen zu einigen, der das Projekt nach innen und außen vertritt. Seine Aufgabe besteht darin, Berichte und Rechnungen seiner Partner zu sammeln und die Einhaltung des Fördervertrages nach innen und außen zu vertreten. Wir haben den Weg von der von der Idee zur Förderung hier zusammengefasst.
Wer ist der Ansprechpartner?
Die Programmabwicklung erfolgt durch das Gemeinsame Sekretariat der Programmpartner, das seinen Sitz beim Regierungspräsidium Tübingen hat. Zugleich gibt es in der Schweiz (Kanton St. Gallen), Vorarlberg (Amt der Vorarlberger Landesregierung), in Bayern (Regierung von Schwaben) sowie im Fürstentum Liechtenstein (Regierungskanzlei) nationale Netzwerkstellen als erste Anlaufmöglichkeiten für Projektinteressierte.
Hier finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner des Programms.
Interreg ABH und die Alpenraumstrategie der EU
Das Programmgebiet von Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein wird abgedeckt von der makroregionalen Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum. Im Rahmen dieser Strategie werden mehr als 70 Millionen Bürgerinnen und Bürger die wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Herausforderungen in der Makroregion Alpenraum gemeinsam in Angriff nehmen. Der Schwerpunkt der EUSALP liegt ganz klar auf der Förderung eines innovativen und nachhaltigen Wachstumsmodells. Die sieben Länder der Makroregion werden bei ihrer Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Innovation, Unterstützung der KMU, Mobilität, Tourismus, Umweltschutz und Energieressourcenmanagement einen Gang zulegen können.