Kommunikations- und Transparenzanforderungen (Publizität)

Wichtige Hinweise für die Förderfähigkeit von Publizitätsmaßnahmen und Hinweispflichten

Damit der Einsatz von Interreg-Fördermitteln für die Bürger*innen vor Ort sichtbar wird, haben die Empfänger*innen von EU- und Schweizer Interreg-Fördermitteln die Verpflichtung durch verschiedene Informations- und Kommunikationsmaßnahmen auf die Förderung ihrer Projekte aufmerksam zu machen.

In den unten anhängenden Leitfäden sind vor allem Regelungen zusammengefasst, die aus den maßgeblichen EU-Verordnungen hervorgehen.

 

Maßgebliche Rechtsgrundlagen:

  • EFRE-Verordnung: VO (EU) 2021/1058
  • ETZ-Verordnung: VO (EU) 2021/1059
  • Dach-VO: VO (EU) 2021/1060

 

Hinweis:
Bei Missachtung der Publizitätsvorschriften wird entsprechend der Bestimmung nach Art 36 (6) der VO (EU) 2021/1059 je nach der Art und Schwere des Verstoßes und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine Kürzung der Unterstützung bei dem Projektteilnehmenden von bis zu 2% vorgenommen.

 

Leitfäden zur Kommunikations- und Transparenzanforderungen


 Leitfaden Publizität für Begünstigte (Kommunikations- und Transparenzanforderungen)

 Leitfaden Publizität für KPF (Kommunikations- und Transparenzanforderungen für Kleinprojektefonds und Kleinprojekte innerhalb Kleinprojektefonds