Programminformationen
Allgemeine Informationen
Übersicht Ziele und Indikatoren
EU-Förderregeln Interreg VI (Stand: 08.08.2024)
CH-Förderregeln Interreg VI (Stand: 30.09.2024)
Infoblatt für Schweizer Projektinteressierte
Infoblatt für Liechtensteiner Projektinteressierte
Weitere Dokumente
x-Ante Bewertung des Kooperationsprogramms Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein 2021-2027
Zusammenfassende Erklärung über die Einbeziehung von Umwelterwägungen in die Programmerstellung gemäß Artikel 9 (b) der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie)
. Maßnahmen, die zur Überwachung erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt beschlossen wurden, gemäß Artikel 9 Buchstabe c der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie)