Der Kleinprojektefonds der IBK
Die Internationale Bodensee Konferenz (IBK) bietet eine attraktive Fördermöglichkeit für kleinere grenzüberschreitende Projekte an.
Mit Mitteln des Interreg-Programms fördert der IBK-Kleinprojektefonds Begegnung und Austausch über die Grenzen in der Bodenseeregion und im Interreg-Programmgebiet.
Der IBK-Kleinprojektefonds schliesst die Lücke zur Mindestschwelle des Interreg-Programms und fördert Kleinprojekte mit Gesamtkosten bis zu 50.000 Euro mit maximal 25.000 Euro in einem vereinfachten Verfahren.
Förderkategorien des IBK-Kleinprojektefonds
Laut Beschluss der IBK-Regierungskonferenz vom 12.12.2014 fördert der Kleinprojektefonds von 2015 bis 2020 grenzüberschreitende Kooperationsprojekte in zwei Förderkategorien:
IBK-Begegnungsprojekte
mit Fokus auf interkulturellem Austausch der Zivilgesellschaft
- Für Projekte von mindestens zwei Partnern aus unterschiedlichen Staaten im IBK-Raum
- Förderung bis zu 2.500 Euro bei Projektkosten von 5.000 - 10.000 Euro
- finanziert aus Mitteln der IBK
- nach IBK-Förderregeln
Ziel ist es, vertrauensvolle grenzüberschreitende Beziehungen auf lokaler und regionaler Ebene zu stärken sowie das gegenseitige Verständnis, das Wissen um die Region und die regionale Identität zu erhöhen.
In Frage kommen gemeinsame Begegnungsprojekte von Privatpersonen, Schulen, Vereinen und sonstigen Gruppierungen, kommunale Aktionen, regionale Initiativen sowie kleine Tourismus- und Standortförderprojekte aus allen Lebensbereichen, z.B. Umwelt, Sport, Kultur, Soziales.
Wichtige Voraussetzung ist, dass die Projektpartner aus unterschiedlichen Ländern und Kantonen des IBK-Gebietes kommen. Dazu zählen in der Schweiz die Kantone St.Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Zürich, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, in Österreich das Land Vorarlberg, in Deutschland die Landkreise Konstanz, Sigmaringen, Ravensburg, Bodenseekreis, Lindau, Oberallgäu und die kreisfreie Stadt Kempten sowie das Fürstentum Liechtenstein.
und
Interreg Kleinprojekte
mit Fokus auf dauerhafte Kooperationen mit langfristigen Wirkungen
- Für Projekte von mindestens zwei Partnern aus unterschiedlichen Staaten im gesamten Programmgebiet des Interreg-Programms Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein
- Förderung bis zu 25.000 Euro bei Projektkosten bis zu 50.000 Euro
- finanziert aus Mitteln des Interreg-Programms
- nach Interreg V ABH-Förderregeln
Ziel ist es, die grenzüberschreitende institutionelle Zusammenarbeit zu verbessern und Kleinprojekte zu fördern, die auf Erfahrungsaustausch, Wissenstransfer und Netzwerkbildung abzielen und die Grundlage für weitere gemeinsame Projekte Seite, d.h. Vorarlberg, Baden-Württemberg oder Bayern. Weitere Projektpartner können aus dem gesamten Interreg-Programmgebiet kommen, wobei mindestens einer der Partner schaffen bzw. konkrete Ergebnisse mit Mehrwert für die Region erzielen. Gefördert werden auch Vorhaben, die Modellcharakter besitzen, zur Umsetzung territorialer Strategien beitragen oder neuartige Ansätze für gemeinsame Herausforderungen in der Bodenseeregion entwickeln.
Grundsätzlich antragsberechtigt sind alle persönlichen und juristischen Personen. Besonders geeignet ist diese Förderkategorie für Institutionen, NGOs, Vereine, Verbände und Körperschaften, welche über Kapazitäten zur Projektadministration verfügen.
Es müssen mindestens zwei Partner aus unterschiedlichen IBK-Mitgliedsländern zusammenarbeiten, darunter einer von der EU-Seite, d.h. Vorarlberg, Baden-Württemberg oder Bayern. Weitere Projektpartner können aus dem gesamten Interreg-Programmgebiet kommen, wobei mindestens einer der Partner seinen Sitz direkt im IBK-Gebiet haben muss (Kantone St.Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Zürich, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, Land Vorarlberg, Landkreise Konstanz, Sigmaringen, Ravensburg, Bodenseekreis, Lindau, Oberallgäu und kreisfreie Stadt Kempten oder Fürstentum Liechtenstein).
Breites Spektrum an Projekten
Die internationale Jury der IBK hat bisher bereits 23 IBK-Begegnungsprojekte und 11 Interreg-Kleinprojekte genehmigt, die mit rund 50.000 Euro aus IBK-Mitteln und rund 225.000 Euro aus Interreg-Mitteln gefördert werden. Die Palette möglicher Themen, Ziele und Formen der Zusammenarbeit ist bunt gemischt.
Während bei den Begegnungsprojekten der unmittelbare Austausch und die direkte Zusammenarbeit von Menschen beidseits der Landesgrenzen im Vordergrund steht, geht es bei den Interreg-Kleinprojekten um den Aufbau zielgerichteter, langfristiger Kooperationen oder um Lösungen für gemeinsame Problemstellungen.
Beispiele für Begegnungsprojekte sind etwa ein Austausch von regionalen Laien-Theater-Gruppen, Netzwerk-Treffen von städtischen Integrationsbeauftragten, ein internationales Handballturnier, ein grenzüberschreitendes Literaturprojekt von Schulen, gemeinsame Workshops von Touristikern oder ein Fachaustausch zu Themen wie Jugendarbeit, Demenz oder Kulturschaffen.
Bei den Interreg-Kleinprojekten reicht die Spannweite von der Umsetzung eines grenznahen Naturerlebnisstandortes über die audiovisuelle Präsentation des St.Galler Klosterplans im Kontext der UNESCO-Stätten bis hin zu Konzeption und Umsetzung eines grenzüberschreitenden Austauschprogramms für die land- und hauswirtschaftliche Weiterbildung. Gefördert wird u.a. die Internationale Strohballenarena als neues Format für aktuelle regionale Fragen der Land- und Ernährungswirtschaft, wie etwa Klimawandel oder Bodenseefischerei.
Europa bekommt ein Gesicht
Grenzübergreifende Kleinprojektefonds gibt es nicht nur am Bodensee sondern in vielen Regionen Europas. Die lokale und regionale Ausrichtung dieser "People to People"-Fonds macht die europäische Idee und die europäischen Förderprogramme für viele Bürgerinnen und Bürger greifbar: Kennenlernen und Zusammenarbeiten verbessern das gegenseitige Verständnis der Menschen in den Grenzregionen, stärken das Vertrauen und das Wir-Gefühl. So wurde vielerorts eine neue Qualität in der grenzübergreifenden Zusammenarbeit erreicht.
Die Erfahrungen aus der Pilotphase des IBK-Kleinprojektefonds 2010-2014 bestätigen diesen Eindruck. In fast allen der 105 Projektberichte wird der Blick über die Grenze als Bereicherung beschrieben und die Zusammenarbeit positiv bewertet. Die Zusammenarbeit sei: angenehm, effizient, zielgerichtet, sehr zufriedenstellend, sehr konstruktiv, fruchtbar, verlässlich, sehr kollegial, offen, freundschaftlich, unkompliziert, oder es wurden ähnliche Adjektive genannt. Auch bei Fachprojekten zu einem bestimmten Thema war es für die Beteiligten eine spannende Erfahrung zu sehen, wie Leute und Einrichtungen in den Nachbarländern „ticken“. Nicht in einem einzigen Projektbericht fand sich eine ausdrücklich negative Äußerung zur grenzüberschreitenden Kooperation.
Links zum Download:
Abschlussbericht Pilotphase IBK-Kleinprojektefonds 2010-2014
Übersicht der Förderprojekte der Pilotphase IBK-Kleinprojektefonds 2010-2014
Information und Beratung zum Kleinprojektefonds
Interessenten wenden sich an die IBK-Geschäftsstelle in Konstanz. Dort wird gerne beraten und bei der Antragstellung geholfen. Die internationale Jury der IBK entscheidet mehrfach im Jahr über die Anträge. Die nächste Einreichfrist ist am 30. September 2016.
Informationen und Beratung bei:
Geschäftsstelle der Internationalen Bodensee Konferenz (IBK),
Frau Katja Heller, Koordinatorin Kleinprojektefonds
Benediktinerplatz 1, D-78467 Konstanz, Tel: +49 7531 52 722
E-Mail: kleinprojekte@bodenseekonferenz.org
www.bodenseekonferenz.org/kleinprojekte
Die Anträge werden per E-Mail mit der IBK-Geschäftsstelle abgestimmt und sodann mit der Unterschrift aller Projekpartner auf dem Postweg eingereicht.
Die nächste Einreichfrist ist am 30. September 2016. Die nächste Jury-Sitzung findet am 8. November 2016 statt.
Link zum Download:
Flyer IBK-Kleinprojektefonds 2015-2020
Einreichfristen 2017 im 1., 2. und 3. Quartal; genaue Termine noch offen