Von der Idee zur Förderung
Um eine Projektförderung können sich sowohl Privatpersonen, juristische Personen, sonstige Vereinigungen als auch öffentliche Träger bewerben. Die Projekte sind grenzüberschreitend von mindestens zwei Partnern aus unterschiedlichen Ländern, wovon mindestens ein Projektpartner seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben muss, im Rahmen der vorgegebenen Förderschwerpunkte bzw. Aktionsfelder durchzuführen. Aus den Reihen der Projektpartner ist ein sog. Projektkoordinator zu bestimmen, welcher als Hauptverantwortlicher die weitere Projektarbeit koordiniert. Er ist auch der Ansprechpartner gegenüber den Netzwerkstellen und dem Gemeinsamen Sekretariat.

Und das ist zu tun
- Die Projektpartner arbeiten unter Berücksichtigung des Interreg IV-Programms "Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein" zunächst eine Projektskizze aus. Zur Projektberatung können die Projektinitiatoren gerne mit den nationalen Netzwerkstellen Kontakt aufnehmen.
- Die Projektsskizze ist auf unserer homepage unter dem Menüpunkt Programmdokumente zu finden. Sie ist in elektronischer Form auszufüllen und kann direkt an das Gemeinsame Sekretariat gesendet werden. Bei erfolgreicher Versendung erhalten Sie eine Bestätigung.
- Im Wege einer Vorberatung wird die Projektskizze vom Lenkungsausschuss beurteilt und eine Rückmeldung gegeben.
- Nach positiver Vorberatung wird der Projektkoordinator vom Gemeinsamen Technischen Sekretariat zur Antragstellung aufgefordert. Er erhält einen Zugangscode zum elektronischen Antragsformular.
- Die finale Fassung des Antrages muss dem Gemeinsamen Sekretariat nicht nur elektronisch, sondern auch mit Unterschrift postalisch zur Verfügung gestellt werden.
- Die nationalen Netzwerkstellen und das Gemeinsame Sekretariat prüfen den Antrag, gegebenenfalls unter Einbezug von Fachbehörden, auf Entscheidungsreife.
- Liegen positive Prüfberichte vor, wird der Projektantrag mit den entsprechenden Stellungnahmen dem Lenkungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
- Der Lenkungsausschuss entscheidet, ob das Projekt in die Förderung aufgenommen wird. Die Entscheidung wird dem Projektkoordinator schriftlich mitgeteilt.
- Soll das Projekt aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden, wird seitens des Gemeinsamen Sekretariats dem Projektkoordinator der Abschluss eines Fördervertrages angeboten. Der konkrete Vertragsinhalt wird mit dem Projektkoordinator abgestimmt. Von Seiten der Schweiz erfolgt eine gesonderte Bewilligung ebenso gegebenenfalls vom Fürstentum Liechtenstein.
- Die Auszahlung der Gemeinschaftsmittel erfolgt nach den im Fördervertrag festgelegten Modalitäten. Der Projektkoordinator ist dafür zuständig, dass bei der Durchführung des Projekts das EU-Recht (z. B. öffentliche Ausschreibung, Publizität), die Zweckbindung, die Berichts- und Rechnungslegungspflichten sowie die Mitwirkung bei den EU-Finanzkontrollen eingehalten werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Leitfaden 1 (von der Projektidee bis zum Fördervertrag).

|